Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft

Wer die Mitgliedschaft erwerben will, gibt eine vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung bei dem jeweiligen Übungsleiter ab. Diese kann auch an den Vorstand des Turnvereins gesendet werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Mindestmitgliedschaft beträgt 12 Monate. Der Beitrag hierfür ist sofort fällig. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

Vordrucke

Die SEPA-Lastschrift ist gesetzlicher Standard in Europa. Für die Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats wurde eine zweite Seite erforderlich. Bitte geben Sie diese zusammen mit der Beitrittserklärung bzw. Änderungsmitteilung ab.

Die zweite Seite der Änderungsmitteilung wird nur bei der Änderung der Bankverbindung benötigt.

Die Beitrittserklärung mit Datenschutzerklärung und Einzugsermächtigung sowie die Änderungsmitteilung stehen im Download-Bereich zur Verfügung.

Mitgliedsbeitrag

Aufnahmegebühr
(einmalig)
Mitgliedsbeitrag
(jährlich)
bis 18 Jahre 2,55 EUR 48,00 EUR
ab 18 Jahre 5,10 EUR 72,00 EUR
Familienbeitrag * wie vor je Person 96,00 EUR
ab 70 Jahre 5,10 EUR 48,00 EUR

* die Personen müssen in einem Haushalt leben. Der Familienbeitrag kann schon ab einem Kind oder Jugendlichen und einem Erwachsenen in Anspruch genommen werden.

Die Aufnahmegebühr wird einmalig zum Beginn der Mitgliedschaft berechnet. Der Mitgliedsbeitrag wird für ein Kalenderjahr erhoben. Er wird Anfang April eines jeden Jahres abgebucht bzw. in Rechnung gestellt.

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.